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Wahlfreiheit ist Illusion

Mit der Genmanipulation hat der Mensch bereits irreversibel die Biosphäre der Erde verändert.

 

 

 

Das Problem

Der Mensch hat Flüsse umgeleitet, Berge versetzt und sogar schon den Mond erreicht. Die Genmanipulation aber besitzt eine völlig neue Qualität: Der Mensch greift in das Erbgut des gesamten Lebens auf der Erde ein und diese Veränderungen sind nicht mehr rückgängig zu machen. Was befürchtet wurde, aber noch vor 10 Jahren kaum erkennbar war, ist geschehen: Der Mensch hatte bereits zur Jahrtausendwende die Biosphäre irreversibel verändert. So nachhaltig und global, dass eine Rückkehr zum Zustand des Lebens, wie es noch vor 25 Jahren auf der Erde existierte, prinzipiell nicht mehr möglich ist.

Das Problem gelangte zu spät in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Erst 1999 organisierte die UNO in Cartagena eine Weltkonferenz zur Gentechnik. Das Protocol on Biosafety verhindert nichts. Wirtschaftliche Interessen (besonders die der USA) waren und sind wesentlich stärker, als die Bemühungen um den Schutz der Biosphäre.

Der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft verspricht riesige Profite wenn es gelingt, diese Pflanzen global zu verbreiten. Wie hoch die Profite sein können, ist bereits an einem Beispiel zu erkennen: Durch Genmanipulation wird die Resistenz gegen Schädlinge verbessert, gleichzeitig aber die Keimfähigkeit dieser Pflanzen ausgelöscht. Die Folge: Jährlich gibt es ein 'Update' für das Saatgut. Bauern müssen jedes Jahr neues Saatgut kaufen. Sie werden mit diesem Trick in die Abhängigkeit der Biotech-Firmen getrieben, die sich ihr Know-How durch Patente schützen und das Preismonopol besitzen.

Es hat globale Proteste gegen diese aggressiven Strategien amerikanischer Firmen gegeben. Aber die wirtschaftlichen Interessen haben sich durchgesetzt: Profit vor Ethik und Moral. Die EU gibt im Jahr 2004 ihr Moratorium gegen den GVO-Anbau auf. Damit werden weltweit die Schleusen für die Gentechnik in der Landwirtschaft geöffnet. Die Bundesregierung ist gezwungen, die EU-Entscheidung in nationales Recht umzusetzen. Mit der Novellierung des Gentechnikrechts geschieht das gerade.

Der Begriff 'Grüne Gentechnik' hat nichts mit der Partei der Grünen zu tun. Im Gegenteil! Er bezieht sich auf gentechnisch manipulierte Nutzpflanzen und bedeutet praktisch: Gentechnik in der Landwirtschaft. Die grüne Gentechnik befasst sich unter anderem mit der Erzeugung von schädlings- und herbizidresistentem Saatgut, aber auch mit Nahrungsmittelzusätzen, pharmazeutischen Produkten und nachwachsenden Rohstoffen. Ziele sind die Verbesserung der Resistenz von Pflanzen gegen Klimaeinflüsse, Herbizide, Viren, Pilze, Insekten, sowie die Steigerung der Qualität und des Ertrages.

Informationen zu Begriffen und Techniken der Genmanipulation findet man in einer Story, die bereits im Jahr 2002 geschrieben wurde. Schon damals war klar: Die Büchse der Pandora wurde bereits geöffnet. Die Verschmutzung der natürlichen Gene ist unaufhaltsam.


Quelle: DER SPIEGEL 38/2004, Seite 180


Quelle: FOCUS 38/2004, Seite 80


Quelle: Neue Bäume für das Land, DER SPIEGEL, 47/2004, Seite 176
Update: 14. November 2004

 

Das Gesetz

Am 11. Februar 2004 hat die Bundesregierung das "Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts" beschlossen. In wenigen Tagen wird der Bundesrat dieses Gesetz bestätigen, damit wird es geltendes Recht. Der Gesetzestext ist im Internet einzusehen.

In einer Pressemitteilung vom 11.02.2004 hat die Bundesministerin Renate Künast das neue Gesetz vorgestellt:

Die Grüne Gentechnik unterliegt zu einem großen Teil EU-Regelungen:

  • Seit 1990 sind die Freisetzung und das Inverkehrbringen durch EU-Richtlinien geregelt.
  • Mitte der 90er Jahre wurden Genehmigungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais und Soja in der EU erteilt.
  • Seit 1998 gibt es im Rahmen des sogenannten de facto-Moratoriums keine weiteren Genehmigungen.
  • 2001 trat die novellierte Freisetzungsrichtlinie in Kraft, die vor allem den Freilandanbau gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft regelt.
  • Ab dem 18. April 2004 gelten die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel und die Verordnung über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
  • Damit gibt es auf EU-Ebene Regelungen insbesondere für die Genehmigung, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit und das Monitoring.
  • Nun steht die EU-Kommission kurz davor, nach sechs Jahren de facto-Moratorium wieder Zulassungen für gentechnisch veränderte Organismen zu erteilen.
  • Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass wir auch EU-einheitliche Koexistenz- und Haftungsregelungen brauchen. Das wollte die EU-Kommission bisher nicht.

Das Gesetz sieht mehrere ineinander greifende Regelungen vor, die den gentechnikfreien Anbau schützen:

  • Denjenigen, die GVO *) anbauen wollen, wird zunächst eine gesetzliche Vorsorgepflicht auferlegt. Diese allgemeine Pflicht wird durch Regelungen der guten fachlichen Praxis im Umgang mit GVO konkretisiert, die in einer derzeit erarbeiteten eigenen Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Rechtsverordnung wird zeitgleich mit dem Gesetz verabschiedet.
  • Angaben über den Ort, an dem gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, werden in einem Standortregister festgehalten. Ein möglicherweise beeinträchtigter Nachbar eines Landwirtes, der GVO anbaut, hat einen Anspruch auf flurstückgenaue Auskunft aus dem Register.
  • Für den Fall, dass es trotzdem zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch den Anbau von GVO kommt, war die Frage nach einer zivilrechtlichen Haftung bislang unklar. Diese Rechtsunsicherheit wird durch den Entwurf beseitigt: Die unbestimmten Rechtsbegriffe der BGB-Regeln zur zivilrechtlichen Haftung werden durch Klarstellungen im Gentechnikgesetz konkretisiert. Insbesondere wird definiert, dass eine "wesentliche Beeinträchtigung" etwa dann vorliegt, wenn ein Lebensmittel wegen einer GVO-Auskreuzung nicht mehr als „gentechnikfrei" vermarktet werden kann. Zur Beweiserleichterung greift außerdem eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender GVO-Anbauer.

*) GVO = Gentechnisch Veränderter Organismus

Daneben verstärkt das Gesetz den Umwelt- und Gesundheitsschutz:

  • Es enthält die von der Freisetzungs-Richtlinie vorgeschriebenen Regelungen etwa über das Monitoring von GVO im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken.
  • Darüber hinaus wird das Vorsorgeprinzip ausdrücklich in den Gesetzeszweck aufgenommen und ist damit allgemeines Auslegungskriterium für Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Dies ist z.B. wichtig für die Beurteilung von Anträgen auf Zulassung von Freisetzung oder Inverkehrbringen.
  • Schließlich enthält der Gesetzentwurf besondere Regelungen für ökologisch sensible Gebiete. In diesen Gebieten wird eine Anzeigepflicht vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung von GVO gelten. Die Naturschutzbehörden untersagen den GVO-Anbau, wenn er den naturschutzrechtlichen Vorgaben widerspricht.

 

Die Kritik

Es ist Ironie der Geschichte, dass Genmanipulation in der Landwirtschaft von einer Grünen Ministerin unter dem Schlagwort 'Verbraucherschutz' eingeführt wird. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die vielfachen Kritiker sind sich einig:

  • Europas Verbraucher sind aufgeklärter als die in den USA und Canada. Sie lehnen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zu 80 Prozent ab. Trotzdem werden jetzt auch die europäischen Verbraucher unter dem Stichwort 'Wahlfreiheit' mit Genfood beglückt.
  • Die von der Bundesministerin Künast behauptete Wahlfreiheit ist Illusion. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, wann die gentechnisch manipulierten Pflanzen ihre natürlichen Artgenossen 'infiziert' haben.
  • Das Vorsorgeprinzip, das Standortregister und das Monitoring werden die ungesteuerte Verbreitung gentechnisch manipulierter Pflanzen nicht verhindern. Sie werden zu weiteren Behörden und mehr Bürokratie führen, aber auf Dauer die versprochene Wahlfreiheit der Verbraucher nicht sichern können.
  • Die ökologisch sensiblen Gebiete sind unzureichend definiert. Auf unabsehbare Zeit können sie prinzipiell nicht geschützt werden. Auch Östrogene haben sich beispielsweise in nur drei Jahrzehnten global in der Umwelt verbreitet. Heute sind sie im Boden, in der Luft, im Wasser und auch im Eis der Antarktis nachweisbar.
  • Die Kennzeichnungsgrenzen sind bereits bei der Einführung der Kennzeichnungspflicht (April 2004) zu hoch. Um wirksam zu sein, müsste kein Grenzwert, sondern NULL vorgeschrieben sein. Das Gesetz aber sieht einen Grenzwert von 0,9 Prozent vor.
  • Dass die Regierung selbst nicht an die Wahlfreiheit und die Koexistenz der Grünen Gentechnik mit der herkömmlichen Landwirtschaft glaubt, zeigen die umfangreichen Regelungen für die zivilrechtliche Haftung. Statt Wahlfreiheit ist jede Menge Streit vor den Gerichten absehbar.

 

Die Konsequenzen

Einige Konsequenzen der Manipulationen am natürlichen Genpool der Erde aus meiner Sicht:

  • Das grösste Risiko der Genmanipulationen besteht darin, dass sie global stattfinden und die dadurch hervorgerufenen Veränderungen der Biosphäre der Erde irreversibel sind.
  • Die Konsequenzen der irreversiblen Veränderung des natürlichen Genpools der Erde sind prinzipiell nicht abzuschätzen. Die Menschen beherrschen die Komplexität dieses Vorganges nicht annähernd.
  • Es existiert keine Macht und keine Organisation die in der Lage wären, diese Genmanipulationen aufzuhalten oder auch nur zu begrenzen. Die Entwicklung läuft ungesteuert nach dem Prinzip: Was technisch möglich ist, wird gemacht und immer gemacht werden.
  • Bei der Genmanipulation geht es nicht nur um die Landwirtschaft, sondern genauso auch um die Tierzucht und damit um die gesamte menschliche Ernährung.
  • Alles, was die Gentechnologie manipuliert, wird letztlich über die Nahrungskette, Hautkontakt oder über die Luft aufgenommen und landet früher oder später im menschlichen Organismus, der sich dadurch auch verändert. Hier existieren direkte Parallelen zum Problem der Auskreuzung!
  • Die Reproduktionsmedizin, das Klonen und die Stammzellenforschung sind auch nichts anderes als Genmanipulation. Allerdings werden hier die menschlichen Gene manipuliert.
  • Gentechnik ist in Wirklichkeit Genmanipulation und weit davon entfernt, systematisch neues Leben zu 'konstruieren'. Die Forschung weiss bisher nicht, wie Leben auf der Erde entstanden ist und höchstens in Ansätzen, wie Leben funktioniert. Forscher können den genetischen Code lesen, aber sie verstehen diese Sprache nicht!
  • Deshalb ist die entscheidende Forschungs'methode' der Gentechnik Trial and Error. Das bedeutet im Klartext: Der Mensch spielt mit seinem eigenen Erbgut, ohne Konzept und ohne Sicherheitsvorkehrungen.

 

Die Kritiker

Deutschlandfunk
Sensible Räume
Einsatz der Gentechnik in Umwelt und Landwirtschaft wird gesetzlich geregelt

presseportal.de
Bundesregierung lässt gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich
BUND fordert Nachbesserungen am Gentechnikgesetz

pressrerelations.de
Gentechnikgesetz bringt Unsicherheit anstatt Wahlfreiheit

NABU Tübingen
Grüne Gentechnik, Linksammlung

transgen
Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln

Biologie
Internetadressen zur Biologie, Suchmaschine

BUND Sachsen Anhalt
Positionen des Aktionsbündnisses zur Agro-Gentechnik

naturkost.de
Gentechnik bedroht den Ökolandbau:

Die Bio-Lebensmittel sind von „Gensmog“ bedroht.

Telepolis
Bioprodukte gentechnikverseucht

Greenpeace
Genetically engineered (GE) organisms can reproduce and interbreed with natural organisms, thereby spreading to new environments and future generations in an unforeseeable and uncontrollable way.

 

April, April: Es war alles nur Spass ...

biosicherheit.de
Der Bundesrat hat (Am 02. April 2004) den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Gentechnik-Gesetz mit der Mehrheit der CDU/CSU-geführten Bundesländer abgelehnt und sich für zahlreiche Änderungen ausgesprochen. Vor allem in den Kernpunkten Koexistenz und Haftung liegen die Auffassungen von Bundesregierung und Ländermehrheit weit auseinander.

Noch ein weiteres Gesetz zur Gentechnik hat der Bundesrat abgelehnt. Damit sollten die EU-Verordnungen für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel umgesetzt werden. Auch hier war die Bundesrats-Mehrheit gegen die Vorschläge der Bundesregierung und überwies das Gesetz an den Vermittlungsausschuss. Damit wird es vorerst keine Strafen für Verstöße gegen die ab 19. April geltenden Kennzeichnungsbestimmungen geben. Die neuen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung und Zulassung von Leben- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen werden davon allerdings nicht berührt: Sie werden wie vorgesehen wirksam.

Der Konflikt verschärft sich - und so schnell wird es keine politische Einigung geben. Bis dahin bleibt alles so wie es ist: Die EU-Freisetzungs-Richtlinie (2001/18), die Freisetzungen und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen regelt, ist seit Oktober 2002 in Kraft. Sie gilt auch in jenen Ländern, die sie wie Deutschland noch nicht umgesetzt haben.

Update 17. Mai 2004

 

Gentechnik-Gesetz beschlossen
Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zum Einsatz der so genannten «Grünen Gentechnik» in der Landwirtschaft ist heute gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP im Bundstag beschlossen worden. Mit dem Gesetz wird das Nebeneinander von genetisch veränderten und «normalen» Lebensmitteln geregelt.
Somit gibt es nun Haftungsregelungen für den Fall «wesentlicher Beeinträchtigungen» der benachbarten Agrarproduktion durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Vorsorgepflichten beim Anbau von GVO-Produkten. Weiterhin wird ein Standortregister für die Anbauflächen von Gen-Lebensmitteln geschaffen. Dieses soll flurgenau sein und offiziell einsehbar sein. In einem zweiten, geschützten Teil könnten Betroffene wie Nachbarn oder Imker näheres erfahren, so Herta Däubler-Gmelin, Vorsitzende des Verbraucherausschusses. Mehr ...
Der Bundesrat wird am 9. Juli über den Gesetzesvorschlag verhandeln. Im Gegensatz zum eigentlichen Entwurf bedarf dieses Gesetz nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates, in dem die Opposition dominiert. Details in der Presseerklärung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (s.u.).

Kommentar Al: Dieses Gesetz wurde schon einmal am 11.02.2004 vom Bundestag verabschiedet und dann von der CDU/CSU im Bundesrat gestoppt. Das führte dazu, dass in Deutschland seit dem 01. April 2004 Genfood angebaut und verkauft werden darf, für die Verbrauchersicherheit aber nur Mindeststandards gelten. Beispielsweise weiss die Öffentlichkeit bisher nicht, wo in diesem Frühjahr GVO in Deutschland ausgesät wurde.
Offenbar wurde das Gesetz in veränderter Form jetzt verabschiedet. Details sind noch nicht bekannt. Aber es ist anzunehmen, dass die heute beschlossenen gesetzlichen Regelungen hinter dem Gesetz vom 11.02.2004 zurückbleiben ... und schon mit denen war die Wahlfreiheit Illusion. Wie, wer und warum die EU-Bürokratie dem Druck der USA und der WTO nachgegeben und Europa GVO beschert hat, ist ohne Insiderwissen nicht nachzuvollziehen. Demokratisch ist es dabei jedenfalls nicht zugegangen.

 

Wesentliche Elemente des heute verabschiedeten Gesetzes sind:

  • Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft: Ökolandbau-Betriebe und gentechnikfreie konventionelle Betriebe werden gegen schleichende Dominanz von GVO geschützt,
  • Die Regelung der Haftung: Landwirte, die Gentechnik anwenden, müssen gesamtschuldnerisch für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben haften. Dies gilt auch verschuldensunabhängig.
  • Das Standortregister: Öffentlich zugängliches Bundesregister mit grundstücksgenauen Angaben der Flächen, auf denen GVO angebaut werden.
  • Eine verlängerte Speicherfrist: Die Daten müssen aus Sicherheitsgründen bis zu 15 Jahre aufbewahrt werden.
  • Den Schutz ökologisch sensibler Gebiete: Änderung das Bundesnaturschutzgesetz: § 34 a regelt, dass die Naturschutzbehörden direkt eingreifen können, um den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor GVO-Verunreinigung zu gewährleisten.
  • Benehmensregelung: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind bei Inverkehrbringen und Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen zu beteiligen. Bei einem Dissens zwischen den beteiligten Behörden kann das Bundesverbraucherschutzministerium durch Anweisung Klarheit schaffen.
  • Die gute fachliche Praxis: Es wurden konkrete Anforderungen verankert wie z. B. Mindestabstände, Aufzeichnungspflichten, Regeln zum Ausbringen von GVO-enthaltenden Düngemitteln.
  • Die Produktinformationspflicht: GVO-Inverkehrbringer sind nun verpflichtet, in einem "Beipackzettel" darzulegen, wie die Anforderungen zur guten fachlichen Praxis eingehalten werden. Bei fehlerhaften Produktinformationen machen sie sich haftbar.

Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz, BMVEL, Pressemitteilung Nr. 148 vom 18. Juni 2004

Update 18. Juni 2004

 

Verwässerung

Nach Kritik von Wissenschaft, Biotech-Industrie und Opposition haben sich jetzt auch SPD-Länder gegen den Künast-Entwurf gestellt. Der Vermittlungsausschuss hat am vergangenen Mittwoch (22. September 2004) die Beratung des Gentechnik-Gesetzes überraschend von der Tagesordnung genommen. Damit konnte das Gesetz, das den Umgang mit der grünen Gentechnik und insbesondere wichtige Haftungsfragen regeln soll, nicht - wie ursprünglich geplant - noch diese Woche beschlossen werden. Umweltschutzorganisationen kritisieren die neuerliche Verzögerung heftig und befürchten Verwässerungen. Wissenschaftsorganisationen der Allianz haben von Anfang an kritisiert, dass das neue Gentechnikgesetz keinen Unterschied macht zwischen Freilandversuchen zu Forschungszwecken und kommerziellem Anbau. Auf Ablehnung stößt vor allem die vorgesehene Haftung. Mehr ...

Update: 27. September 2004

 

Gentechnikgesetz in Kraft

Der Bundestag hat am 26. November 2004 das grüne Gentechnik-Gesetz verabschiedet. Damit treten verschärfte Vorschriften zum Anbau von Genpflanzen bereits zur nächsten Aussaat in Kraft. Gentech-Bauern müssen künftig haften, wenn Genpollen auf anderen, konventionell bestellten Äckern nachgewiesen werden - auch dann, wenn ein eindeutiger Verursacher in der Nachbarschaft nicht nachgewiesen werden kann. In einem der Allgemeinheit zugänglichen Standortregister werden künftig die Grundstücke aufgelistet, auf denen Gentech-Pflanzen angebaut werden. Mehr ...

Opposition und Wissenschaft laufen Sturm gegen das neue grüne Gentechnik-Gesetz, das gestern im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet wurde. Die führenden Forschungsinstitute Deutschlands, darunter die Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), hatten in einem Appell an den Bundestag eindringlich vor der Verabschiedung des Gesetzes gewarnt. Forschung und Entwicklung würden durch das neue Gesetz "faktisch unmöglich gemacht". Mehr ...

Update: 27. November 2004

 

Jürgen Albrecht, 13. Februar 2004
Update:
08.11.2007

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