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Das
Problem
Der
Mensch hat Flüsse umgeleitet, Berge versetzt und sogar schon
den Mond erreicht. Die Genmanipulation aber besitzt eine völlig
neue Qualität: Der Mensch greift in das Erbgut des gesamten Lebens
auf der Erde ein und diese Veränderungen sind nicht mehr rückgängig
zu machen. Was befürchtet wurde, aber noch vor 10 Jahren kaum
erkennbar war, ist geschehen: Der Mensch hatte bereits zur Jahrtausendwende
die Biosphäre irreversibel verändert. So nachhaltig und
global, dass eine Rückkehr zum Zustand des Lebens, wie es noch
vor 25 Jahren auf der Erde existierte, prinzipiell nicht mehr möglich
ist.
Das Problem
gelangte zu spät in das Bewusstsein der Öffentlichkeit.
Erst 1999 organisierte die UNO in Cartagena eine Weltkonferenz zur
Gentechnik. Das Protocol on Biosafety verhindert nichts. Wirtschaftliche
Interessen (besonders die der USA) waren und sind wesentlich stärker,
als die Bemühungen um den Schutz der Biosphäre.
Der Einsatz
von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft
verspricht riesige Profite wenn es gelingt, diese Pflanzen global
zu verbreiten. Wie hoch die Profite sein können, ist bereits
an einem Beispiel zu erkennen: Durch Genmanipulation wird die Resistenz
gegen Schädlinge verbessert, gleichzeitig aber die Keimfähigkeit
dieser Pflanzen ausgelöscht. Die Folge: Jährlich gibt es
ein 'Update' für das Saatgut. Bauern müssen jedes Jahr neues
Saatgut kaufen. Sie werden mit diesem Trick in die Abhängigkeit
der Biotech-Firmen getrieben, die sich ihr Know-How durch Patente
schützen und das Preismonopol besitzen.
Es hat
globale Proteste gegen diese aggressiven Strategien amerikanischer
Firmen gegeben. Aber die wirtschaftlichen Interessen haben sich durchgesetzt:
Profit vor Ethik und Moral. Die EU gibt im Jahr 2004 ihr Moratorium
gegen den GVO-Anbau auf. Damit werden weltweit die Schleusen für
die Gentechnik in der Landwirtschaft geöffnet. Die Bundesregierung
ist gezwungen, die EU-Entscheidung in nationales Recht umzusetzen.
Mit der Novellierung des Gentechnikrechts geschieht das gerade.
Der
Begriff 'Grüne Gentechnik' hat nichts mit der Partei der Grünen
zu tun. Im Gegenteil! Er bezieht sich auf gentechnisch manipulierte
Nutzpflanzen und bedeutet praktisch: Gentechnik in der Landwirtschaft.
Die grüne Gentechnik befasst sich unter anderem mit der Erzeugung
von schädlings- und herbizidresistentem Saatgut, aber auch mit
Nahrungsmittelzusätzen, pharmazeutischen Produkten und nachwachsenden
Rohstoffen. Ziele sind die Verbesserung der Resistenz von Pflanzen
gegen Klimaeinflüsse, Herbizide, Viren, Pilze, Insekten, sowie
die Steigerung der Qualität und des Ertrages.
Informationen
zu Begriffen und Techniken der Genmanipulation findet man in einer
Story, die bereits im Jahr 2002 geschrieben wurde. Schon damals war
klar: Die Büchse der Pandora wurde bereits geöffnet. Die
Verschmutzung
der natürlichen Gene ist unaufhaltsam.
Quelle:
DER SPIEGEL 38/2004, Seite 180
Quelle: FOCUS 38/2004,
Seite 80
Quelle:
Neue Bäume für das Land, DER SPIEGEL, 47/2004, Seite 176
Update: 14. November 2004
Das
Gesetz
Am 11. Februar 2004 hat die Bundesregierung das "Gesetzes
zur Neuordnung des Gentechnikrechts" beschlossen. In wenigen
Tagen wird der Bundesrat dieses Gesetz bestätigen, damit wird
es geltendes Recht. Der Gesetzestext
ist im Internet einzusehen.
In
einer Pressemitteilung
vom 11.02.2004 hat die Bundesministerin Renate Künast das neue
Gesetz vorgestellt:
Die
Grüne Gentechnik unterliegt zu einem großen Teil EU-Regelungen:
- Seit
1990 sind die Freisetzung und das Inverkehrbringen durch EU-Richtlinien
geregelt.
- Mitte
der 90er Jahre wurden Genehmigungen für das Inverkehrbringen
von gentechnisch verändertem Mais und Soja in der EU erteilt.
- Seit
1998 gibt es im Rahmen des sogenannten de facto-Moratoriums keine
weiteren Genehmigungen.
- 2001
trat die novellierte Freisetzungsrichtlinie in Kraft, die vor allem
den Freilandanbau gentechnisch veränderter Organismen in der
Landwirtschaft regelt.
- Ab
dem 18. April 2004 gelten die Verordnung über gentechnisch
veränderte Lebens- und Futtermittel und die Verordnung über
die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
- Damit
gibt es auf EU-Ebene Regelungen insbesondere für die Genehmigung,
das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit
und das Monitoring.
- Nun
steht die EU-Kommission kurz davor, nach sechs Jahren de facto-Moratorium
wieder Zulassungen für gentechnisch veränderte Organismen
zu erteilen.
- Wir
sind nach wie vor der Ansicht, dass wir auch EU-einheitliche Koexistenz-
und Haftungsregelungen brauchen. Das wollte die EU-Kommission bisher
nicht.
Das
Gesetz sieht mehrere ineinander greifende Regelungen vor, die den
gentechnikfreien Anbau schützen:
- Denjenigen,
die GVO *) anbauen wollen, wird zunächst
eine gesetzliche Vorsorgepflicht auferlegt. Diese
allgemeine Pflicht wird durch Regelungen der guten fachlichen Praxis
im Umgang mit GVO konkretisiert, die in einer derzeit erarbeiteten
eigenen Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Rechtsverordnung
wird zeitgleich mit dem Gesetz verabschiedet.
- Angaben
über den Ort, an dem gentechnisch veränderte Pflanzen
angebaut werden, werden in einem Standortregister
festgehalten. Ein möglicherweise beeinträchtigter Nachbar
eines Landwirtes, der GVO anbaut, hat einen Anspruch auf flurstückgenaue
Auskunft aus dem Register.
- Für
den Fall, dass es trotzdem zu wesentlichen Beeinträchtigungen
durch den Anbau von GVO kommt, war die Frage nach einer zivilrechtlichen
Haftung bislang unklar. Diese Rechtsunsicherheit wird durch
den Entwurf beseitigt: Die unbestimmten Rechtsbegriffe der BGB-Regeln
zur zivilrechtlichen Haftung werden durch Klarstellungen im Gentechnikgesetz
konkretisiert. Insbesondere wird definiert, dass eine "wesentliche
Beeinträchtigung" etwa dann vorliegt, wenn ein Lebensmittel
wegen einer GVO-Auskreuzung nicht mehr als „gentechnikfrei"
vermarktet werden kann. Zur Beweiserleichterung greift außerdem
eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer in Betracht kommender
GVO-Anbauer.
*)
GVO = Gentechnisch Veränderter Organismus
Daneben
verstärkt das Gesetz den Umwelt- und Gesundheitsschutz:
- Es
enthält die von der Freisetzungs-Richtlinie vorgeschriebenen
Regelungen etwa über das Monitoring von GVO
im Hinblick auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken.
- Darüber
hinaus wird das Vorsorgeprinzip ausdrücklich
in den Gesetzeszweck aufgenommen und ist damit allgemeines Auslegungskriterium
für Fragen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Dies ist z.B.
wichtig für die Beurteilung von Anträgen auf Zulassung
von Freisetzung oder Inverkehrbringen.
- Schließlich
enthält der Gesetzentwurf besondere Regelungen für ökologisch
sensible Gebiete. In diesen Gebieten wird eine Anzeigepflicht
vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung von GVO gelten.
Die Naturschutzbehörden untersagen den GVO-Anbau, wenn er den
naturschutzrechtlichen Vorgaben widerspricht.
Die
Kritik
Es ist
Ironie der Geschichte, dass Genmanipulation in der Landwirtschaft
von einer Grünen Ministerin unter dem Schlagwort 'Verbraucherschutz'
eingeführt wird. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die vielfachen
Kritiker
sind sich einig:
- Europas
Verbraucher sind aufgeklärter als die in den USA und Canada.
Sie lehnen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel zu 80
Prozent ab. Trotzdem werden jetzt auch die europäischen
Verbraucher unter dem Stichwort 'Wahlfreiheit' mit Genfood beglückt.
- Die
von der Bundesministerin Künast behauptete Wahlfreiheit
ist Illusion. Es ist lediglich eine Frage der Zeit, wann die gentechnisch
manipulierten Pflanzen ihre natürlichen Artgenossen 'infiziert'
haben.
- Das
Vorsorgeprinzip, das Standortregister
und das Monitoring werden die ungesteuerte Verbreitung
gentechnisch manipulierter Pflanzen nicht verhindern. Sie werden
zu weiteren Behörden und mehr Bürokratie führen,
aber auf Dauer die versprochene Wahlfreiheit der Verbraucher nicht
sichern können.
- Die
ökologisch sensiblen Gebiete sind unzureichend
definiert. Auf unabsehbare Zeit können sie prinzipiell nicht
geschützt werden. Auch Östrogene haben sich beispielsweise
in nur drei Jahrzehnten global in der Umwelt verbreitet. Heute sind
sie im Boden, in der Luft, im Wasser und auch im Eis der Antarktis
nachweisbar.
- Die
Kennzeichnungsgrenzen sind bereits bei der Einführung der Kennzeichnungspflicht
(April 2004) zu hoch. Um wirksam zu sein, müsste kein Grenzwert,
sondern NULL vorgeschrieben sein. Das Gesetz aber sieht einen Grenzwert
von 0,9 Prozent vor.
- Dass
die Regierung selbst nicht an die Wahlfreiheit und die Koexistenz
der Grünen Gentechnik mit der herkömmlichen Landwirtschaft
glaubt, zeigen die umfangreichen Regelungen für die zivilrechtliche
Haftung. Statt Wahlfreiheit ist jede Menge Streit vor den
Gerichten absehbar.
Die
Konsequenzen
Einige
Konsequenzen der Manipulationen am natürlichen Genpool der Erde
aus meiner Sicht:
- Das
grösste Risiko der Genmanipulationen besteht
darin, dass sie global stattfinden und die dadurch
hervorgerufenen Veränderungen der Biosphäre der Erde irreversibel
sind.
- Die
Konsequenzen
der irreversiblen Veränderung des natürlichen Genpools
der Erde sind prinzipiell nicht abzuschätzen.
Die Menschen beherrschen die Komplexität dieses Vorganges nicht
annähernd.
- Es
existiert keine Macht und keine Organisation die in der Lage wären,
diese Genmanipulationen aufzuhalten oder auch nur zu begrenzen.
Die Entwicklung läuft ungesteuert nach dem
Prinzip: Was technisch möglich ist, wird gemacht und immer
gemacht werden.
- Bei
der Genmanipulation geht es nicht nur um die Landwirtschaft, sondern
genauso auch um die Tierzucht und damit um die gesamte menschliche
Ernährung.
- Alles,
was die Gentechnologie manipuliert, wird letztlich über die
Nahrungskette, Hautkontakt oder über die Luft aufgenommen und
landet früher oder später im menschlichen Organismus,
der sich dadurch auch verändert. Hier existieren direkte Parallelen
zum Problem der Auskreuzung!
- Die
Reproduktionsmedizin, das Klonen und die Stammzellenforschung sind
auch nichts anderes als Genmanipulation. Allerdings werden hier
die menschlichen Gene manipuliert.
- Gentechnik
ist in Wirklichkeit Genmanipulation und weit davon
entfernt, systematisch neues Leben zu 'konstruieren'. Die Forschung
weiss bisher nicht, wie Leben auf der Erde entstanden ist und
höchstens in Ansätzen, wie Leben funktioniert.
Forscher können den genetischen Code lesen, aber sie verstehen
diese Sprache nicht!
-
Deshalb ist die entscheidende Forschungs'methode' der Gentechnik
Trial and Error. Das bedeutet im Klartext: Der
Mensch spielt mit seinem eigenen Erbgut, ohne Konzept und
ohne Sicherheitsvorkehrungen.
Die
Kritiker
Deutschlandfunk
Sensible Räume
Einsatz der Gentechnik in Umwelt und Landwirtschaft wird gesetzlich
geregelt
presseportal.de
Bundesregierung lässt gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich
BUND fordert Nachbesserungen am Gentechnikgesetz
pressrerelations.de
Gentechnikgesetz bringt Unsicherheit anstatt Wahlfreiheit
NABU
Tübingen
Grüne Gentechnik, Linksammlung
transgen
Transparenz für Gentechnik bei Lebensmitteln
Biologie
Internetadressen zur Biologie, Suchmaschine
BUND
Sachsen Anhalt
Positionen des Aktionsbündnisses zur Agro-Gentechnik
naturkost.de
Gentechnik bedroht den Ökolandbau:
Die Bio-Lebensmittel sind von „Gensmog“ bedroht.
Telepolis
Bioprodukte gentechnikverseucht
Greenpeace
Genetically engineered (GE) organisms can reproduce and interbreed
with natural organisms, thereby spreading to new environments and
future generations in an unforeseeable and uncontrollable way.
April,
April: Es war alles nur Spass ...
biosicherheit.de
Der Bundesrat hat (Am
02. April 2004) den Entwurf der Bundesregierung
für ein neues Gentechnik-Gesetz mit der Mehrheit der CDU/CSU-geführten
Bundesländer abgelehnt und sich für zahlreiche
Änderungen ausgesprochen. Vor allem in den Kernpunkten Koexistenz
und Haftung liegen die Auffassungen von Bundesregierung und Ländermehrheit
weit auseinander.
Noch
ein weiteres Gesetz zur Gentechnik hat der Bundesrat abgelehnt. Damit
sollten die EU-Verordnungen für gentechnisch veränderte
Lebens- und Futtermittel umgesetzt werden. Auch hier war die Bundesrats-Mehrheit
gegen die Vorschläge der Bundesregierung und überwies das
Gesetz an den Vermittlungsausschuss. Damit wird es vorerst keine Strafen
für Verstöße gegen die ab 19. April geltenden Kennzeichnungsbestimmungen
geben. Die neuen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung und Zulassung von
Leben- und Futtermitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen
werden davon allerdings nicht berührt: Sie werden wie vorgesehen
wirksam.
Der
Konflikt verschärft sich - und so schnell wird es keine politische
Einigung geben. Bis dahin bleibt alles so wie es ist: Die
EU-Freisetzungs-Richtlinie (2001/18), die Freisetzungen und das Inverkehrbringen
gentechnisch veränderter Pflanzen regelt, ist seit Oktober 2002
in Kraft. Sie gilt auch in jenen Ländern, die sie wie Deutschland
noch nicht umgesetzt haben.
Update
17. Mai 2004
Gentechnik-Gesetz
beschlossen
Das von der Bundesregierung
vorgelegte Gesetz zum Einsatz der so genannten «Grünen
Gentechnik» in der Landwirtschaft ist heute gegen die Stimmen
von CDU/CSU und FDP im Bundstag beschlossen worden. Mit dem Gesetz
wird das Nebeneinander von genetisch veränderten und «normalen»
Lebensmitteln geregelt.
Somit gibt es nun Haftungsregelungen für den Fall «wesentlicher
Beeinträchtigungen» der benachbarten Agrarproduktion durch
den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und
Vorsorgepflichten beim Anbau von GVO-Produkten. Weiterhin wird ein
Standortregister für die Anbauflächen von Gen-Lebensmitteln
geschaffen. Dieses soll flurgenau sein und offiziell einsehbar sein.
In einem zweiten, geschützten Teil könnten Betroffene wie
Nachbarn oder Imker näheres erfahren, so Herta Däubler-Gmelin,
Vorsitzende des Verbraucherausschusses. Mehr
...
Der Bundesrat wird am 9. Juli über den Gesetzesvorschlag verhandeln.
Im Gegensatz zum eigentlichen Entwurf bedarf dieses Gesetz nicht mehr
der Zustimmung des Bundesrates, in dem die Opposition dominiert. Details
in der Presseerklärung
des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (s.u.).
Kommentar
Al: Dieses Gesetz wurde schon einmal am 11.02.2004
vom Bundestag verabschiedet
und dann von der CDU/CSU im Bundesrat gestoppt. Das führte dazu,
dass in Deutschland seit dem 01. April 2004 Genfood angebaut und verkauft
werden darf, für die Verbrauchersicherheit aber nur Mindeststandards
gelten. Beispielsweise weiss die Öffentlichkeit bisher nicht,
wo in diesem Frühjahr GVO in Deutschland ausgesät wurde.
Offenbar wurde das Gesetz in veränderter Form jetzt verabschiedet.
Details sind noch nicht bekannt. Aber es ist anzunehmen, dass die
heute beschlossenen gesetzlichen Regelungen hinter dem Gesetz vom
11.02.2004 zurückbleiben ... und schon mit denen war die Wahlfreiheit
Illusion. Wie, wer und warum die EU-Bürokratie dem Druck der
USA und der WTO nachgegeben und Europa GVO beschert hat, ist ohne
Insiderwissen nicht
nachzuvollziehen. Demokratisch ist es dabei jedenfalls
nicht zugegangen.
Wesentliche Elemente
des heute verabschiedeten Gesetzes sind:
- Der Schutz der gentechnikfreien
Landwirtschaft: Ökolandbau-Betriebe und gentechnikfreie
konventionelle Betriebe werden gegen schleichende Dominanz von GVO
geschützt,
- Die Regelung der Haftung:
Landwirte, die Gentechnik anwenden, müssen gesamtschuldnerisch
für GVO-Verunreinigungen in gentechnikfreien Betrieben haften.
Dies gilt auch verschuldensunabhängig.
- Das Standortregister: Öffentlich
zugängliches Bundesregister mit grundstücksgenauen Angaben
der Flächen, auf denen GVO angebaut werden.
- Eine verlängerte Speicherfrist:
Die Daten müssen aus Sicherheitsgründen bis zu 15 Jahre
aufbewahrt werden.
- Den Schutz ökologisch sensibler
Gebiete: Änderung das Bundesnaturschutzgesetz: §
34 a regelt, dass die Naturschutzbehörden direkt eingreifen
können, um den Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor
GVO-Verunreinigung zu gewährleisten.
- Benehmensregelung: Das Bundesamt
für Naturschutz (BfN), das Robert-Koch-Institut (RKI) und das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) sind bei Inverkehrbringen und Freisetzungen von gentechnisch
veränderten Organismen zu beteiligen. Bei einem Dissens zwischen
den beteiligten Behörden kann das Bundesverbraucherschutzministerium
durch Anweisung Klarheit schaffen.
- Die gute fachliche Praxis:
Es wurden konkrete Anforderungen verankert wie z. B. Mindestabstände,
Aufzeichnungspflichten, Regeln zum Ausbringen von GVO-enthaltenden
Düngemitteln.
- Die Produktinformationspflicht:
GVO-Inverkehrbringer sind nun verpflichtet, in einem "Beipackzettel"
darzulegen, wie die Anforderungen zur guten fachlichen Praxis eingehalten
werden. Bei fehlerhaften Produktinformationen machen sie sich haftbar.
Quelle:
Bundesministerium für Verbraucherschutz, BMVEL, Pressemitteilung
Nr. 148 vom 18. Juni 2004
Update 18. Juni 2004
Verwässerung
Nach
Kritik von Wissenschaft, Biotech-Industrie und Opposition haben sich
jetzt auch SPD-Länder gegen den Künast-Entwurf gestellt.
Der
Vermittlungsausschuss hat am vergangenen Mittwoch (22. September 2004)
die Beratung des Gentechnik-Gesetzes überraschend von der Tagesordnung
genommen. Damit konnte das Gesetz, das den Umgang mit der grünen
Gentechnik und insbesondere wichtige Haftungsfragen regeln soll, nicht
- wie ursprünglich geplant - noch diese Woche beschlossen werden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren die neuerliche Verzögerung
heftig und befürchten Verwässerungen. Wissenschaftsorganisationen
der Allianz haben von Anfang an kritisiert, dass das neue Gentechnikgesetz
keinen Unterschied macht zwischen Freilandversuchen zu Forschungszwecken
und kommerziellem Anbau. Auf Ablehnung stößt vor allem
die vorgesehene Haftung. Mehr
...
Update: 27. September 2004
Gentechnikgesetz
in Kraft
Der
Bundestag hat am 26. November 2004 das grüne Gentechnik-Gesetz
verabschiedet. Damit treten verschärfte Vorschriften zum Anbau
von Genpflanzen bereits zur nächsten Aussaat in Kraft. Gentech-Bauern
müssen künftig haften, wenn Genpollen auf anderen, konventionell
bestellten Äckern nachgewiesen werden - auch dann, wenn ein eindeutiger
Verursacher in der Nachbarschaft nicht nachgewiesen werden kann. In
einem der Allgemeinheit zugänglichen Standortregister werden
künftig die Grundstücke aufgelistet, auf denen Gentech-Pflanzen
angebaut werden. Mehr
...
Opposition
und Wissenschaft laufen Sturm gegen das neue grüne Gentechnik-Gesetz,
das gestern im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet wurde.
Die führenden Forschungsinstitute Deutschlands, darunter die
Max-Planck-Gesellschaft und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG),
hatten in einem Appell an den Bundestag eindringlich vor der Verabschiedung
des Gesetzes gewarnt. Forschung und Entwicklung würden durch
das neue Gesetz "faktisch unmöglich gemacht". Mehr
...
Update:
27. November 2004
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