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Wozu ein Leistungsschutzrecht?
Deutsche Zeitungsverlage überrumpeln die Bundesregierung
   
Um was geht es?

Die Deutschen lesen keine Zeitungen mehr. Nicht nur die Deutschen. Die Zeitungsverlage befinden sich in einer existentiellen Krise, weil sich mit dem Internet die Kommunikation fundamental geändert hat. Man informiert sich nicht mehr aus der Zeitung, sondern aus dem Internet, dem Fernsehen und dem Radio. Die Nachrichtenindustrie hat sich darauf eingestellt. Alle grösseren Zeitungen, die Fernsehsender und die Rundfunkstationen sind z.T. seit mehr als 10 Jahren im Internet mit Nachrichtenportalen präsent. Die Information auf diesen WebSites ist kostenlos. Und genau das ist das Problem: Die Online-Präsenz macht Arbeit und kostet Geld, bringt aber ausser Werbung nichts ein. Gleichzeitig werden immer weniger Zeitungen gekauft, die heute zwischen 0,80 und 2 Euro kosten.

Dieses fehlende Geld wollten sich die Zeitungsverlage mit dem Leistungsschutzrecht zurückholen. Die gierige Überlegung: Suchmaschinen, insbesondere Google, verdienen sich dumm und dämlich. Von diesem vielen Geld wollen die Verlage etwas abhaben: Die Suchmaschinen verdienen ja mit den "Presseerzeugnissen" der Zeitungsverlage Geld, indem sie deren Nachrichten (in den Suchergebnissen) zitieren. Für dieses Zitieren sollen (mindestens) die Suchmaschinen bezahlen. Das ist der Grundgedanke dieses Gesetzes.

Dass die Zeitungsverlage durch das Zitieren der Suchmaschinen auch profitieren, spielte bei diesen Überlegungen keine Rolle. Offensichtlich hat auch niemand darüber nachgedacht, mit welcher Gegenstrategie sich die Suchmaschinen gegen solche Forderungen wehren könnten. Überhaupt keine Rolle spielte bei diesem Gesetz die Blogosphäre, die gerade durch das kostenfreie Zitieren von Texten und Bildern so bunt, vielfältig und kreativ ist. Es gab Anhörungen, die Internetgemeinde protestierte lautstark gegen das Gesetz. Genutzt hat es nichts. Fast in einer Nacht-Und-Nebel-Aktion wurde das Gesetz durch den Bundestag gepeitscht (s. unten: 22. bis 27. Februar 2013). Es passierte den Bundestag nur, weil auch die SPD für das Gesetz gestimmt hat - Die inkompetenten Genossen wussten nicht, was sie tun ...!

 

 

Wortlaut des Gesetzes
Gesetz Leistungsschutzrecht Text

 

 

Kritik am Leistungsschutzrecht: Rechtsunsicherheit & unwirksam

Niemand hat bei der Ausarbeitung und bei der Abstimmung zu diesem Gesetz danach gefragt, ob das Geschäftsmodell der Verlage sinnvoll und realistisch ist. Warum sollten Suchmaschinen dafür bezahlen, dass sie beispielsweise einen Artikel der Zeitung DIE WELT finden? Was hat ein solches Ansinnen mit üblichen Geschäftspraktiken zu tun? Wo bleibt hier die Logik, der ganz normale Menschenverstand? Wenn überhaupt, könnte doch höchstens das Gegenteil zum Geschäft gemacht werden: DIE WELT bezahlt dafür, dass eine Suchmaschine bei der Verbreitung dieser Zeitungsinhalte hilft!

Das Gesetz schafft keine Klarheit zum Urheberrecht, sondern es verunsichert: Wie gross ist ein "kleinster Textausschnitt" gemäss § 87f (1)? Was ist ein "Presseerzeugnis" gemäss § 87f (2)? Wie ist § 87g (4) auszulegen? Er betrifft in erster Linie alle Blogger. Aber welcher Blogger, der einen Text oder ein Bild zitiert, bereitet nicht "Inhalte entsprechend auf"?

Dieses unsinnige Gesetz ist ein Schulbeispiel für die extraorbitante Ahnungslosigkeit von Politikern in sachlichen und technischen Details. Angefangen vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, der Justizministerin bis zu jedem Abgeordneten des Bundestages: Inkompetent und nicht in der Lage, den eigenen Verstand zu gebrauchen. Besonders beängstigend, dass sogar die SPD für dieses Gesetz gestimmt hat, die sich bei jeder Gelegenheit für Gerechtigkeit und die Interessen der kleinen, machtlosen Leute, gegen die bösen Kapitalisten einsetzt. Angeblich.

Wenn ich mir vorstelle, dass in anderen Politikbereichen die Entscheidungen ähnlich schimmerlos getroffen werden,
wird mir ganz schlecht.

 

 

Gegenmassnahmen

Google, dessen sprudelnde Gewinne das eigentliche Objekt der Begierde von Springer & Co sind, hat sich mit einem ganz simplen Trick aus der Affäre gezogen: Google hat allen deutschen Zeitungsverlagen einen kleinen Brief geschrieben: "Bitte teilen Sie uns bis zum 25.07.2013 mit, ob sie weiterhin - ohne dass wir dafür zahlen - in die Google-Suche einbezogen werden möchten. Wenn nicht, werden Sie ab 01.08.2013 nicht mehr in unseren Suchergebnissen auftauchen." Daraufhin sind fast alle Zeitungsverlage einschliesslich Springer (!) umgefallen (s. unten, 29.07.2013). Morgen wird man das zum Beispiel bei http://news.google.de/ besichtigen können. Damit aber ist das Geschäftsmodell ad absurdum geführt, das Ausgangspunkt für dieses Gesetz war. Das Leistungsschutzgesetz ist völlig wirkungslos und sollte sofort wieder kassiert werden! Leider wird kein Parlamentarier dazu den Mut aufbringen.

 

Deswegen müssen die Blogger ab morgen äusserst vorsichtig beim Zitieren von Text und Bild sein, denn die Verunsicherung der Blogosphäre ist leider nicht mit einem solchen schönen Trick aus der Welt zu schaffen. Niemand weiss, wie § 87g (4) auszulegen ist. Solange es keine Präzedenzfälle gibt, ist jeder Blogger von Anzeigen und finanziellen Forderungen der Eigentümer von "Presseerzeugnissen" existentiell bedroht. Er haftet für jedes einzelne Zitat mit seinem Privatvermögen (soweit vorhanden).

Ich habe an viele Verlage deshalb in den letzten Tagen folgendes Schreiben verschickt
(Ein irrer Aufwand für mich und für die Adressaten - Und das alles nur wegen der infantilen SPD ...):

 

Betreff: Ihr Leistungsschutzrecht

Sehr geehrte(r) Herr/Frau XXX

Die WebSite www.storyal.de besteht seit 08. Juni 1997 und ich bin gemäss EGG als Autor verantwortlich für den gesamten Inhalt. Mit diesem Web incl. Weblog (http://www.storyal.de/weblog.htm) verfolge ich keine kommerziellen Ziele. Auf meinem Web gibt es keinerlei Werbung.
Aber ich zitiere Texte und Bilder, die ab 01.08.2013 dem Leistungsschutzrecht (Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 07. Mai 2013) unterliegen.
Für mich nehme ich § 87g, Absatz (4) dieses Gesetzes in Anspruch und bin der Ansicht, dass damit Ihre Rechte gemäss § 87f nicht verletzt werden.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich Ihre Urheberrechte verletze, wenn ich in der Art und Weise wie bisher Texte und Bilder Ihrer WebSite YYY in meinem Web zitiere. Sollten Sie mich in den nächsten 14 Tagen davon in Kenntnis setzen, dass Sie durch meine Veröffentlichungen Ihre Urheberrechte verletzt sehen, werde ich das Zitieren selbstverständlich sofort unterlassen.
Freuen würde ich mich sehr, wenn Sie mir das Zitieren Ihrer Presseerzeugnisse gemäss § 87f, Absatz (2), ausdrücklich gestatten würden.

Mit Dank und freundlichen Grüssen
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Albrecht

 

Die Reaktion der Verlage ist aus folgender Tabelle zu entnehmen:

Verlag

Zustimmung

Datum

ARD

Ja

31.07.2013

Basicthinking

Ja

31.07.2013

Berliner Zeitung

Risiko !!

 

Börsenzeitung

Risiko !!

 

CHIP

Risiko !!

 

Cnet

Risiko !!

 

Computerwoche

Risiko !!

 

Digitalkamera

Ja

29.07.2013

Deutschlandfunk

Risiko !!

 

FAZ

Ja, aber ...

01.08.2013

Focus

Risiko !!

 

Freitag

OK

Juni

fr-online

Ja, aber ...

07.08.2013

Golem

Ja

01.08.2013

Handelsblatt

Ja

05.08.2013

Heise

OK & Ja

Juni

n-24

Risiko !!

 

Nachdenkseiten

Ja

31.07.2013

Netzpolitik

Ja

07.08.2013

Neues Deutschland

Risiko !!

 

n-tv

Risiko !!

 

Reuters

Risiko !!

 

rp-online

Risiko !!

 

Schockwellenreiter

OK & Ja

Juni

SPIEGEL

Risiko !!

 

Stern

Risiko !!

 

Sueddeutsche

Risiko !!

 

Tagesspiegel

Risiko !!

 

taz

Risiko !!

 

t-online

Risiko !!

 

web.de

Ja

07.08.2013

WELT und BILD

Risiko !!

 

ZDF

Ja

09.08.2013

ZEIT

Ja

01.08.2013

Nur die Verlage Heise und Freitag sowie der Schockwellenreiter
hatten schon vor Wochen angekündigt,
das Gesetz zum Leistungsschutzrecht im Internet nicht anzuwenden.
Insbesondere nicht gegenüber Bloggern. (s. unten, 04.03.2013 & 26.07.2013)
DANKE ...!

 

 

Alternativen

Für die Zeitungsverlage, Google und andere Suchmaschinen ist ab morgen alles schon wieder erledigt. Nicht für die Blogger! Wie können sie sich vor einer Klagewelle und finanziellem Ruin schützen?

  • Keine Zitate von "Presseerzeugnissen" mit Hilfe von originalen Texten oder Bilder verwenden...!
    Ein Jammer! Aber nur so ist jedes Risiko auszuschliessen.
  • Ohne den expliziten Verzicht des Inhabers von "Presseerzeugnissen" auf seine Leistungsschutzrechte (s. Tabelle)
    kann man nicht gefahrlos seine Texte und/oder Bilder zitieren.
  • Das Verweise auf "Presseerzeugnissen" mit Links dürften aber straflos möglich sein.
  • Auch eine gute Lösung: Ausweichen auf ausländische deutsch- oder englischsprachige Webseiten.

Die Blogosphäre wird ärmer werden durch dieses unsinnige Gesetz.
Und das nur, weil Lobbyisten Gesetze schreiben, die ahnungslose Politiker danach im Parlament durchwinken.

 

 

Interessante Nachrichten

 

Springer knickt gegenüber Google ein

Im Streit um die Anzeige von Suchergebnissen knickt der Medienriese Springer gegenüber dem Internetkonzern Google ein. Der Verlag habe die Verwertungsgesellschaft VG Media beauftragt, Google eine Gratislizenz für die Anzeige von Vorschaubildern und Textanrissen zu erteilen, teilte Axel Springer mit.

Es geht um die Webseiten von "Die Welt", "Computerbild", "Sportbild" und "Autobild", deren Inhalte im Streit um das sogenannte Leistungsschutzrecht seit dem 23. Oktober bei Google nur in eingeschränkter Form angezeigt wurden.

Kurz vor dem Termin erlaubten die meisten von der VG Media vertretenen Verlage dem Internet-Konzern, die Suchergebnisse weiter wie bisher anzuzeigen - ohne Lizenzgebühr. Die Verlage werfen Google allerdings den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vor.

Nach Springer-Angaben kamen wegen der reduzierten Darstellung auf Google News 80 Prozent weniger Besucher als vorher über diesen Weg auf die eigenen Angebote, bei der Google-Suche soll das Minus bei 40 Prozent gelegen haben. Der Konzern erklärte, dass auf Basis der aktuellen Rückgänge ein finanzieller Schaden durch entgangene Vermarktungsumsätze im siebenstelligen Bereich pro Marke bezogen auf das Gesamtjahr drohe. Mehr bei www.spiegel.de ...

Kommentar Al: Wozu dieses unsinnige Gesetz und der mediale Aufstand dagegen? Es war abzusehen, dass die Zeitungsverlage keine Chance hatten, von Google Geld zu kassieren. Die Machtfrage war 2013 längst entschieden. Springer hat für seine Fehleinschätzung teuer bezahlt. Gut so!

Dafür aber sind alle Blogger und die Leute, die in anderer Weise aus Zeitungen und Zeitschriften zitieren, heute noch durch das Leistungsschutzrecht latent bedroht. Und die Bedrohung besteht weiter, solange dieses Gesetz existiert. Deshalb: Das Gesetz muss so schnell wie möglich kassiert werden. Und die SPD hat ohne Not und als Opposition (!) im Bundestag für dieses Gesetz gestimmt: Aus blanker Inkompetenz. Das vergesse ich den schwachsinnigen Genossen nie: Peer Steinbrück - Siehe unten ...!!

13.11.2014 22:12

 

>>> !!! Namensbeitrag Peer Steinbrück !!! <<<
Das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht muss weg

Die SPD lehnt deshalb das Leistungsschutzgesetz für Presseverlage der schwarz-gelben Bundesregierung ab. Das Gesetz wird die bestehende Unsicherheit eher verschärfen und für Chaos sorgen. Das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht leistet keinen Interessenausgleich zwischen den Rechten der Verlage und der Gewährleistung der Informationsfreiheit im Internet. Es schafft erhebliche Rechtsunsicherheiten und hilft nicht dabei, den Journalismus im digitalen Zeitalter zu stärken. Es operiert mit unklaren Rechtsbegriffen und hat keine eindeutige Definition, was ein „Textteil“ ist. Wie kurz darf er sein, um noch zitiert werden zu dürfen und ab wann ist er so lang, dass das verboten ist - wer will das entscheiden? Dieses Gesetz wird große Unsicherheit auslösen und viele Gerichte beschäftigen. 

Die schwarz-gelbe Koalition hat das Gesetz durch den Bundestag gepeitscht und signalisiert, dass sie kein Interesse an einem Dialog mit den Betroffenen hat. Das würde sich auch nach einem Vermittlungsverfahren nicht anders darstellen, außer einer Verzögerung wäre also nichts gewonnen. Entscheidend für eine Abschaffung des schwarz-gelben Leistungsschutzrechtes und dessen Ersatz durch ein taugliches Gesetz ist eine neue Mehrheit im Bundestag. Dafür gibt es in diesem Jahr einen Termin: 22. September – an diesem Tag können alle Bürgerinnen und Bürger das Leistungsschutzrecht abwählen – und dafür werbe ich um Unterstützung! Mehr bei www.spd.de ...

Kommentar Al: So eine Dreistigkeit habe ich bisher noch nie erlebt!! Dieses bescheuerte Gesetz ist nur in der Welt, weil die SPD plötzlich, unerwartet und aus unerfindlichen Gründen diesem schwarz-gelben Leistungsschutzrecht im Bundestag ZUGESTIMMT hat!! Jetzt kritisiert der Kanzlerkandidat persönlich die massiven Schwächen des "schwarz-gelbe Leistungsschutzrechts" und fordert "Das Leistungsschutzrecht muss weg"! Heuchelei und Unglaubwürdigkeit der SPD werden hier auf die Spitze getrieben. Die SPD hätte das Gesetz nicht verhindern, aber mühelos bis nach der Bundestagswahl verzögern können. Das hat sie nicht gemacht! Niemand weiss, was und wie auch die SPD hinter den Kulissen mit den Lobbyisten gekungelt hat. Jetzt behauptet Peer Steinbrück, "Schwarz-Gelb hat das Gesetz durch den Bundestag gepeitscht!" Die Tatsachen werden um 180 Grad verdreht! Und so ein betrügerisches Schlitzohr will Bundeskanzler werden?!

Denk' ich an Deutschland in der Nacht, habe ich manchmal einen wirren Traum: Die gegenwärtige SPD-Spitze - Nahles, Steinbrück, Gabriel und Steinmeier - versucht gemeinsam, illegal in Australien einzureisen. Sie werden gefasst und erst mal für ein paar Jahre in Papua-Neuguinea interniert. Damit sind sie weg vom Fenster. Endlich sind die Genossen gezwungen, neue Leute ans Ruder zu lassen!

03.08.2013 12:36

Weblog.al - 2.0
So sieht das mit Leistungsschutz ab heute aus:

Ab heute: Leistungsschutzrecht für Verleger

Die Zeitung Die Welt informiert: Ab heute Verlage die Möglichkeit haben, für die kommerzielle Nutzung ihrer Presseerzeugnisse Gebühren zu verlangen. Dabei spielen die News-Aggregatoren eine besondere Rolle, die Teile von Artikeln verschiedener Zeitungen (bzw. deren Online-Ausgaben) zu einer Nachrichtenübersicht, u.U. mit eigenen Kommentaren, zusammenstellen. Google-News ist ein Beispiel dafür. Google zeigt ab heute in seinem News-Dienst nur noch die Nachrichten der Verlage an, die akzeptiert haben, dass dafür keine Kosten fällig werden. Viele Verlage haben dieser Regelung zugestimmt, z.T. unter Vorbehalt. "Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", so der Gesetzestext, unterliegen nicht dem Leistungsschutzrecht. 
Original und mehr bei www.welt.de ... vom 01.08.2013.

Kommentar Al >>> Weblog.al - 2.0: So wie diese drei Meldungen sieht ab heute das Weblog.al unter dem Leistungsschutzrecht aus:

Die Springer-Zeitung Die Welt hat das Leistungsschutzrecht massgeblich miterfunden, also muss man hier beim Zitieren besonders vorsichtig sein: Ich habe den Inhalt der Originalnachricht mit eigenen Worten wiedergegeben und einen Link zum Original gesetzt. Das müsste straflos möglich sein.

Bei Heise sieht das ganz anders aus, denn Heise hat mir explizit erlaubt, seine Inhalte zu zitieren. Das kann als Text oder Bild erfolgen. Hier wurde das Bild gewählt, weil man dem Logo von Superspeed in Zukunft öfter begegnen wird. Die Textlänge liegt an der Grenze, man sollte 500 Zeichen ohne (Leerzeichen) nicht überschreiten. Der Link auf dem Bild ist entscheidend wichtig, denn er verweist auf die Originalquelle. Besser wäre, wenn zusätzlich www.heise.de ... zu sehen wäre.

Auf den interessanten Spiegel-Artikel zu den US-Überwachungssystemen wird in Form eines "kleinsten Textausschnittes" hingewiesen. Der Spiegel hat mir das Zitieren (noch?) nicht explizit gestattet, also muss ich mich an Recht und Gesetz halten. Ob ich das Gesetz richtig auslege ist völlig unklar: Ist das ein "Kleinster Textausschnitt" und bin ich mit § 87g (4) aus dem Schneider, weil ich nicht als "gewerblicher Anbieter" angesehen werde?

Alles unsicher und risikoreich! Ohne die Schwachköpfe von der SPD wäre das nicht passiert ...!

01.08.2013 17:57

Superspeed: Nachfolger für USB 3.0

Superspeed Spezifikation

01.08.2013 17:21

Jeder wird im Internet total überwacht

Matthias KrempAll das können XKeyscore, Tempora und Prism
Je mehr über die Internet-Überwachungssysteme der Geheimdienste bekannt wird, umso schwerer ist es, den Überblick zu behalten. Hier im knappen Überblick, was man bisher über XKeyscore, Tempora und Prism weiß. Mehr bei www.spiegel.de ...

01.08.2013 17:11

 

Springer gestattet Google kostenlose Nutzung 
seiner "Presseerzeugnisse" gemäss § 87f (2)

Inhalte von Medien des Springer-Konzerns werden bis auf Weiteres auch in Ergebnissen von Google News sichtbar sein. Der Konzern verzichtete darauf, seine Zustimmung zur Präsentation von Textausschnitten, sogenannter Snippets, zu verweigern. Google hatte die Medienkonzerne aufgefordert, bis zum 1. August zu entscheiden, ob Google News die Kurzfassungen ihrer Texte weiterhin anzeigen darf, ohne dass der Internet-Konzern dafür zahlen muss.  

Die Entscheidung ist insofern überraschend, da Springer zu den Verfechtern des Leistungsschutzrechtes gehört, das den Verlagen ab August die Möglichkeit zubilligt, für eine derartige Nutzung ihrer Texte Gebühren zu verlangen. Mehr bei www.zeit.de ...

Kommentar Al: Wozu dann das Gesetz zum Leistungsschutzrecht?! Ein kompletter Schuss in den Ofen - Die ahnungslosen & inkompetenten Parlamentarier von CSU bis SPD haben dieses unsinnige Gesetz auf Druck der Zeitungsverlage in die Welt gesetzt! Und dabei ganz nebenbei die gesamte Blogosphäre verunsichert. Schmerz lass nach! (Auslassungen dazu von Al am 1. August 2013)

29.07.2013 22:19

 

Schockwelle verzichtet auf sein Leistungsschutzrecht

Bevor ich weitere ähnliche Mails beantworten muß, erkläre ich hiermit in aller Öffentlichkeit: Mein RSS-Feed ist dafür da, daß Ihr mit ihm macht, was Ihr wollt (und was nicht gegen bestehende Gesetze (mit Ausnahme des Leistungsschutzrechts) verstoßt). Aggregiert ihn, Remixt ihn oder zerkocht ihn zur Buchstabensuppe. Wenn Euch etwas besonders Schönes damit gelungen ist, bitte ich um eine kurze Benachrichtigung. Ich werde Euer Ergebnis dann stolz in diesem Blog präsentieren. Mehr bei http://blog.schockwellenreiter.de ...

26.07.2013 20:19

 

Googel trickst das Leistungsschutzrecht aus!

Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere unentgeltliche Verwendung von Verlagsinhalten bei Google News bestätigen. Mit dem neu eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine weitere Möglichkeit, mitzuteilen, „ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google News angezeigt werden sollen“, erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in einem Blogpost am Freitag.

„Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur die Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger mit ihren Inhalten auf Google News auf. Mehr bei www.taz.de ...

Kommentar Al: Ein sehr geschickter Schachzug! Das bringt die Verlage, die das Leistungsschutzrecht durchgesetzt haben, in eine sehr unangenehme Zwickmühle! Sie haben jetzt diese Rechte, aber Google zitiert sie einfach nicht mehr! Google kann sich das mühelos auf Dauer leisten, die Verlage aber nicht! Die Gesichter der soo cleveren Chefredakteure möchte ich sehen!

21.06.2013 23:19

 

Das Leistungsschutzrecht (LSR) tritt in Kraft ...!!

Der Bundesrat hat das Leistungsschutzrecht verabschiedet, es wird damit nun Gesetz. Der Entwurfstext von FDP und Union wurde von den Ländern nicht beanstandet, obwohl Linkspartei, Grüne und SPD schwere Kritik an ihm üben. Und obwohl führende Sozialdemokraten und Netzpolitiker der SPD angekündigt hatten, das Leistungsschutzrecht im Bundesrat blockieren zu wollen.

Möglich wäre es gewesen. Die Opposition hätte mit ihrer Stimmenüberzahl im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen können. Gegner des Vorhabens hatten gehofft, damit das Gesetz so lange aufhalten zu können, bis im Herbst ein neuer Bundestag gewählt ist. Doch war sich die SPD offenbar so uneins, dass die nötige Mehrheit dafür nicht zustande kam. Mehr bei www.zeit.de ...

Die Position von Spiegel-Online: Zitat: "Aufgrund der anhaltenden Diskussionen ist es uns wichtig, unsere Position erneut klarzumachen. Wir legen Wert auf ein funktionierendes Internet, mit Links und Zitaten. SPIEGEL-ONLINE-Leser profitieren von diesen Möglichkeiten. Es liegt nicht in unserem Interesse, diese Möglichkeiten nun einzuschränken. Deswegen möchten wir mit dieser Erklärung für Rechtssicherheit im Umgang mit unseren Artikeln sorgen.

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache. In diesen Fällen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf ..." Mehr beiwww.spiegel.de ...

Kommentar Al: Unbegreiflich, dass die SPD diesem Gesetz entgegen vorheriger Ankündigungen doch noch zugestimmt hat! Das werde ich diesen behämmerten Genossen nicht vergessen! Eine zerstrittene, inkonsequente Truppe ohne klare Linie. Oder wurden die Genossen ganz einfach nur von der Springerpresse gekauft? Anders ist das Umfallen und so ein hirnrissiges Verhalten nicht zu erklären! Seit ein paar Wochen hat Schwarz/Gelb keine Mehrheit mehr im Bundesrat. Und was macht die Opposition aus dieser Chance? NICHTS! So dumm stellt sich ein normaler Politiker nur, wenn er dafür bezahlt wird!

Noch ist das Gesetz nicht in Kraft, aber die Betroffenen müssen sich mit den Konsequenzen befassen. Das Leistungsschutzrecht wird für jeden Blogger eine massive Rechtsunsicherheit schaffen. Wie schwierig das wird, zeigt die o.g. Position von Spiegel-Online: Was ist ein "Anrisstext"? Wie lang ist er und was ist eine "erhebliche" Textpassage. Bei Bildern will der Spiegel offensichtlich generell gefragt werden. Oder doch nicht? Der Willkür und der subjektiven Auslegung des Gesetzes ist Tür und Tor geöffnet. In Praxi bedeutet das, der Spiegel zensiert mein Weblog.al. Und nicht nur der Spiegel. Unannehmbar!

Geht es um Allgemeinplätze, werden alle Verlage behaupten: "Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber!" Alles Heuchelei! Tatsächlich wird jeder Blogger als potentieller Copyright-Verletzer angesehen und er wird latent mit finanziellen Forderungen und Strafprozessen bedroht. Ein ganz gewaltiger Eingriff in die bisherige Praxis der Blogosphäre! Das Risiko ist nur dadurch zu minimieren, indem man konsequent auf alle Zitate verzichtet. Aber wie sieht dann dieses Weblog aus?

Alle die hier auf diesem Web bisher gelesen haben, können sich für die unumgänglichen Veränderungen bei der SPD bedanken. Die Namen dieser Stümper darf man erst nach der Bundestagswahl vergessen: Steinbrück, Steinmeier, Gabriel, die ahnungslose Frau Nahles, Hannelore Kraft (!) und viele mehr! Siehe auch: http://carta.info ...

22.03.2013 22:22 / 24.03.2013 21:29

 

Heise - Erklärung zum Leistungsschutzrecht 

Es ist dem Heise Zeitschriften Verlag wichtig, dazu folgende Erklärung abzugeben:

Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Mehr bei www.heise.de ...

Kommentar Al: DANKE an Heise!! 
Es wäre hervorragend, wenn sich alle Zeitungs- und Zeitschriftenverlage so vorbildlich und eindeutig für die Link-Praktiken der Bloggerscene aussprechen würden!

Muss ich noch explizit sagen, dass ich natürlich auf die finanzielle Verwertung
meiner Leistungsschutzrechte für alle Inhalte verzichte, die auf www.storyal.de
veröffentlicht sind und in Zukunft noch veröffentlicht werden!?

Nachtrag:
Wir erklären hiermit also noch einmal feierlich, dass wir uns weiterhin über jeden Link und jedes Zitat freuen. Eine Verlinkung des Freitags wird weder einer Erlaubnis bedürfen, noch wird sie je Geld kosten. Auch vor Abmahnungen muss sich niemand fürchtern, wenn er uns zitiert. Mehr bei www.freitag.de ...

04.03.2013 14:44 / 05.03.2013 20:32

 

Die Koalition will das Leistungsschutzrecht
durchs Parlament peitschen

Der entsprechende Tagesordnungspunkt wurde am Nachmittag auf die Agenda der laufenden Sitzungswoche gehievt. Demnach werden die Abgeordneten am Freitagmorgen um 9.00 Uhr den Gesetzentwurf final beraten und darüber abstimmen.

Der Termin kommt überraschend, da selbst Vertreter der schwarz-gelben Regierungskoalition zuletzt erhebliche Bedenken gegen die geplante Google-Steuer angemeldet hatten. Das sorgte für Termin-Wirrwarr: Erst sollte das Gesetz den Bundestag diesen Mittwoch passieren. Dann wurde es wegen der wachsenden Kritik kurzfristig von der Tagesordnung gekegelt. Zuletzt war unklar, ob das Leistungsschutzrecht überhaupt noch vor der Sommerpause behandelt werden würde.

Verhindern wird das, sollte sich an der Tagesordnung nichts mehr ändern, die Abstimmung allerdings auch nicht. Das Gesetz ist im schwarz-gelben Koalitionsvertrag verankert, eine Mehrheit im Parlament ist sehr wahrscheinlich - auch wenn Netzpolitiker aller Fraktionen dem Leistungsschutzrecht skeptisch gegenüberstehen. Am Mittwoch befasst sich der Rechtausschuss des Bundestags mit dem Gesetzentwurf, dort sollen unter anderem Verfassungsrechtler Stellung nehmen. Mehr bei www.spiegel.de ... und bei www.freitag.de ...

Kommentar Al: Was wird hier hinter den Kulissen gekungelt?! Springer und Burda zeigen wieder einmal, welche Macht sie besitzen und wie sie das Parlament dieser Republik nach Gutdünken manipulieren können. Eine Hoffnung bleibt: Das Gesetzt muss durch den Bundesrat und in dem hat Schwarz-Gelb keine Mehrheit. Das wird spannend!

25.02.2013 18:01 / 27.02.2013 17:49

 

Keine Abstimmung im Bundestag
über das Leistungsschutzrecht

In einer mit wenigen Tagen Vorlauf einberufenen Pressekonferenz hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU) dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger einen Totalschaden attestiert. Zusammen mit dem Rechtsexperten Till Kreutzer und in Anwesenheit einer ordentlichen Zahl an Pressevertretern kritisierte er insbesondere das Verfahren der Anhörungen zum von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf.

Die Auswahl der Sachverständigen sei einzig nach ihrer Haltung zum LSR erfolgt, es habe sich um Parteivorträge gehalten, unabhängige Sachverständige seien nicht zum Zug gekommen. Inwiefern dies ein spezifisches Problem dieses Gesetzes war, führte er nicht aus.

Darüber hinaus seien im Rechtsausschuss keine Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesentwurfs erörtert worden, dazu hätte es auch entsprechender Verfassungsrechtler unter den Sachverständigen bedurft. Er als Ausschussvorsitzender sei auf die Vorschläge der Fraktionen angewiesen.

Kauder erinnerte daran, dass es bis heute an dem Nachweis eines Marktversagens fehlte, das staatliches Eingreifen erfordere. Es sei nicht Aufgabe des Staates, in den Wettbewerb von Firmen um unterschiedlich große Stücke des Kuchens einzugreifen.

Durch die Absetzung der 2. und 3. Lesung des Gesetzes von der Tagesordnung Ende Februar wird nun der Bundesparteitag der FDP seinen Antrag gegen ein LSR vor dem Bundestag behandeln. Es erscheint schwer vorstellbar, dass im Falle einer Annahme seines Anti-LSR-Antrages die Koalition es auf eine Abstimmung im Bundestag ankommen lassen wird. Alle FDP-Parteitage, die sich bisher mit der Frage LSR beschäftigten, lehnen ein solches Gesetz ab.

Mehr bei https://netzpolitik.org/ Von Mathias Schindler | Veröffentlicht am: 22.02.2013 um 12:43h

24.02.2013 0:06

 

Google zahlt 60 Millionen an Frankreich

Google hat eine Einigung mit den französischen Zeitungsverlegern erzielt, die ähnlich wie deutsche Verleger für die Auflistung ihrer Artikel in Googles Suchdiensten bezahlt werden wollten. Der Suchkonzern bringt 60 Millionen Euro in einen Technologiefonds ein, der umgestaltende Innovationen im Digital Publishing fördern soll. Außerdem will Google den Verlegern zu steigenden Online-Werbeeinnahmen durch Nutzung seiner Dienste AdSense, AdMob und AdExchange verhelfen. Die Verleger verzichten dafür auf die von ihnen geforderte “Link-Steuer”. Mehr bei www.zdnet.de ...

Kommentar Al: Das könnte auch für Deutschland die Lösung sein! Denn die Zeitungsverlage bringen das Leistungsschutzrecht in erster Linie gegen Google in Stellung. Dass damit u.U. die ganze Bloggerkultur zur Disposition steht, ist nur ein kleiner Nebenschauplatz. Blogger interessieren nicht. Es geht nur um möglichst viel Geld.

03.02.2013 12:41

 

Spreeblick will das Web zurückerobern

Zitat, Johnny Haeusler von Spreeblick: Wenn ich früher einen Artikel wie diesen hier auf Spreeblick veröffentlichte, stießen nach und nach ein paar andere Blogger darauf, verlinkten ihn vielleicht, und im besten Fall fand eine Diskussion dazu statt, die man auch Jahre später noch nachlesen konnte. Unter dem Artikel, direkt hier bei Spreeblick. Veröffentliche ich heute etwas, stoßen die meisten Leserinnen und Leser erst dann darauf, wenn ich den Link per Twitter und Facebook weitergebe, wo der Inhalt dann oft auch diskutiert wird. Ein Spreeblick-Artikel braucht heutzutage die Kommentar-Betreuung und ggf. meine Reaktion auf diversen Kanälen, die Debatte zerfasert, teilt sich auf und verschwindet schnell im Nirwana der Sozialen Netzwerke. Noch schlimmer: Wenn auf einen Tweet verschiedene interessante Antworten folgen, sind diese nach kurzer Zeit verloren, eine Dokumentation ist beinahe unmöglich. Und das ist Mist.

Das Web sammelt Wissen und dokumentiert Menschheitskultur. Es ist für jeden zugänglich, der einen Internet-Anschluss hat. Wenn dieses Wissen und diese Dokumentation jedoch immer mehr hinter verschlossenen Türen in Räumen stattfindet, die von wenigen kontrolliert werden, die nur diejenigen eintreten lassen, die zunächst ihre Daten hinterlassen und ihre Rechte abgeben, dann wird das Web verkümmern, zu einem obskuren Nerd-Spielplatz werden oder ganz sterben.

Mir ... fällt sicher noch viel mehr ein, das man tun könnte, um das offene und nicht von Großunternehmen bestimmte Web weiter voran zu treiben. Ich denke seit Wochen darüber nach, wie Spreeblick aussehen müsste, was man mit Spreeblick noch machen könnte, um Blog-Kultur voranzutreiben ...

Der vollständige Artikel: 2013 Das Web zurückerobern bei www.spreeblick.com ...

Kommentar Al: Johnny Haeusler sieht das folgende Problem: Mit den Möglichkeiten des Social Network verlagert sich die öffentliche Kommunikation vom Internet in abgeschlossene Bereiche des Web und sie ist damit de facto nicht mehr öffentlich. Ausserdem wird diese Art von Kommunikation anders dokumentiert als im Web, die Verfallszeiten sind wesentlich kürzer.

Die Tatsache kann man bedauern und als kulturellen Verlust beklagen, aber man kann diese Situation nicht ändern. Das ist so. Punkt. Niemand hat eine Chance gegen die sozialen Netzwerke, denn sie befriedigen ja ganz elementare, Massen-Bedürfnisse. Diese Netzwerke haben eine andere Funktion als Blogs und sie arbeiten anders. Auch völlig logisch und selbstverständlich. Dass die Einträge dort bald nicht mehr verfügbar sind, ist charakteristisch für diese Medien. Twitter ist auch der absolut passende Begriff dafür: Es erwartet doch auch niemand, dass irgendwer das Gezwitscher aller Spatzen dieser Welt für die Ewigkeit konserviert! Alles ist weg, was im Web existiert, wenn der Strom ausgeht. Und er wird ausgehen. Das ist nur eine Frage der Zeit. Schon in 50.000 Jahren wird niemand mehr wissen, und niemanden wird es mehr interessieren, was heftig am 09. Januar 2013 in Deutschland digital diskutiert wurde. Und was sind 0,00005 Milliarden Jahre in der Evolution der Erde?

Niemand kann die Vergangenheit zurückerobern. Daraus wird nichts. Aber Johnny hat (ungewollt) auf ein Factum aufmerksam gemacht, das gravierend, aber so offensichtlich nicht ist: Er hat uns ins Bewusstsein geholt, wie relativ alles ist: Wir erreichen mit unserem Blog eine bestimmte Gruppe von Menschen (Blogosphäre). Mit Twitter, Facebook und anderen Diensten kann man diese Gruppe erweitern. Aber was man auch unternimmt, es ist unmöglich, alle zu erreichen. Warum auch sollte man das wollen? Eine hoch interessante Frage ...! 

Diese Frage kann jeder nur für sich selbst beantworten. Johnny will auf Twitter und Facebook nicht verzichten. Ich benötige beispielsweise nicht eine Funktion, die mir ein soziales Netzwerk bietet. Zwitschern interessiert mich einfach nicht. Sogar die Kommentarfunktion habe ich, weil nutzlos, in meinem Web eliminiert. Wer will, kann mir jederzeit eine Mail schicken. Höchstens zehn solcher Mails erreichen mich jährlich. Jede zweite davon aber ist wirklich interessant. Das ist die Realität und das ist OK. Ich verfolge auch keine Mission. Mir ist klar, dass ich weder die Welt ändern, noch Spuren hinterlassen werde. Aber ich mache mir Gedanken, weil ich einen Kopf mit Inhalt habe. Und dabei lasse ich mir über die Schulter gucken. Mehr nicht. Mir reicht (im Alter und weise geworden), gewollt und gekonnt zu haben ...

Ich sehe aber für 2013 eine wirkliche Gefahr für alle Blogger aufziehen: Das Leistungsschutzrecht bedroht ganz akut das freie Internet. Sobald das Urheberrecht enger gefasst ist, wird jedes Zitieren, jeder Link und jedes fremde Bild zum existentiellen Risiko. Der Blogger haftet mit seinem Privateigentum und er ist spätestens dann den Abmahnern hilflos ausgeliefert. DAS würde das Web völlig verändern! Hier bin ich mit Johnny einer Meinung: Das könnte der Todesstoss für das freie Internet werden! 

Deshalb: Nicht jammern und klagen, sondern alle Kraft gegen das Leistungsschutzrecht!

Und Danke an Johnny Haeusler & Spreeblick!

09.01.2013 14:55

 

 

Links zum Leistungsschutzrecht

Neues Leistungsschutzrecht tritt in Kraft www.heise.de ...

Leistungsschutzrecht, Gesetzestext www.bgbl.de

So arrangieren sich die Verlage mit Google News www.horizont.net ...

LSR tritt in Kraft – und nichts passiert www.gruenderszene.de ...

Verbände: Bitkom erneuert Kritik an Leistungsschutzrecht www.horizont.net ...

News auf Google weiter publiziert – unter Vorbehalt www.focus.de ...

Leistungsschutzrecht sollte wieder verschwinden www.golem.de ...

Schuss ins Knie: Der Schildbürgerstreich Leistungsschutzrecht http://blogs.taz.de ...

Wenn Sie uns das Leistungsschutzrecht so lange zurücklegen könnten…? www.stefan-niggemeier.de ...

Stefan Niggemeier: Der Kampf ums Leistungsschutzrecht hat erst begonnen www.zeit.de ...

 

 

Jürgen Albrecht, 31. Juli 2013
update: 22.11.2014

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